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JÖRG KASCHPER

Rechtsanwalt

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Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung verfolgt das Ziel, überschuldeten Menschen zu einem geregelten Abbau ihrer Schulden zu verhelfen und sie so wieder auf finanziell gesunde Füße stellen.

Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind über 3.000.000 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet, in denen ca. 6.000.000 Millionen Menschen leben. Insgesamt sind somit ca. 8 % aller Haushalte von einer Überschuldung betroffen. Besonders bedrückend dabei ist, dass in etwa der Hälfte dieser Haushalte Kinder leben.

Die Ursachen einer Überschuldung sind vielfältig und oft unverschuldet:

Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Scheidung etc. Auch unternehmerisches Handeln ist mit einem gewissen finanziellen Risiko verbunden. Eine Geschäftsgründung kann auch bei grossem Engagement des Gründers und einer grundsätzlich guten Geschäftsidee aus vielerlei Gründen scheitern und zu einer finanziellen Misere des Handelnden führen.

Die Folgen einer Verschuldung sind ebenso vielfältig und gehen weit über die finanzielle Problematik hinaus. Neben die Geldknappheit tritt häufig Frustration und Scham über das vermeintliche eigene Scheitern. Dies kann zur sozialen Isolation und zur Entstehung von Krankheiten wie Depressionen führen.

Von der Verschuldung der Familien besonders betroffen sind auch Kinder. Da sie finanziell mit Gleichaltrigen nicht mithalten und an vielen außerschulischen Maßnahmen und Freizeitaktivitäten wegen fehlender Mittel nicht teilnehmen können, geraten auch sie oft ins soziale Abseits und die Förderung ihrer Talente kommt zu kurz.

Viele Schuldner flüchten sich daher in eine „Vogel-Strauß-Taktik“, öffnen keine Post mehr, lassen sich verleugnen und täuschen absichtlich die Gläubiger. Dies verursacht jedoch nur noch grössere Probleme.

Hier setzt die Schuldnerberatung an. Erster Schritt ist es, sich zunächst einmal einen Gesamtüberblick über die Verschuldung zu verschaffen, mit den Gläubigern in Kontakt zu treten und die Situation nüchtern zu erläutern. Die Beratung und Unterstützung durch den Anwalt soll dazu dienen, dem Schuldner die Scham zu nehmen und ihn bei der Bewältigung seiner finanziellen Probleme anzuleiten.

Es wird dann versucht, mit allen Gläubigern eine tragfähige Lösung für eine außergerich-liche Schuldenbereinigung zu erzielen. Scheitert dies, ist der Weg frei für ein Verbrau-cherinsolvenzverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird durch das Gericht noch einmal versucht, einen Vergleich mit den Gläubigern hinzubekommen, wobei einzelne Gläubiger durch das Gericht auch überstimmt werden können. Sollte auch dies scheitern, wird das Insolvenzverfahren durch einen Treuhänder durchgeführt und anschließend in einer sechs Jahre dauernden sogenannten „Wohlverhaltensphase“ die pfändbaren Gehaltsbestandteile an den Treuhänder zur quotalen Verteilung an die Gläubiger abgetreten. Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase folgt die sogenannte Restschuldbefreiung durch das Gericht. Die Schulden werden vollständig erlassen.

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen haben oft sehr lange Wartelisten. Der Rechtsanwalt kann die Schuldnerberatung sofort aufnehmen. Soweit das zuständige Amtsgericht einen Beratungshilfeschein hierfür erteilt, werden die Kosten ganz oder teilweise durch das Gericht erstattet. Andernfalls werden Sie vom Anwalt schon bei Mandatsannahme über die anfallenden Kosten informiert. Gegebenenfalls kann eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Die Angst vor Kosten sollte jedenfalls keinen Schuldner vor dem Schritt zum Abbau seiner Schulden abhalten.